Belgisches Gericht: IABs Transparency and Consent Framework nicht mit DSGVO vereinbar

Im März 2021 hat ein Gericht in Belgien entschieden, dass das Transparency and Consent Framework (TCF) des Interactive Advertising Bureau (IAB) nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Einklang steht.

Das Gericht befand, dass das TCF keine wirksame Möglichkeit bietet, um die Zustimmung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Dritte einzuholen. Insbesondere bemängelte das Gericht die Verwendung von vorab angekreuzten Kästchen, um die Zustimmung der Nutzer einzuholen, sowie die unklare Informationsbereitstellung über die Datenverarbeitung.

Das Urteil des belgischen Gerichts hat Auswirkungen auf die gesamte digitale Werbebranche, da das TCF des IAB ein wichtiger Standard für die Einholung von Einwilligungen und die Offenlegung von Informationen über die Verwendung von Nutzerdaten ist.

Das IAB hat daraufhin angekündigt, das TCF zu überarbeiten, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Unternehmen, die das TCF nutzen, werden ermutigt, sicherzustellen, dass ihre Verfahren zur Einholung von Einwilligungen und zur Offenlegung von Informationen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Insgesamt zeigt das belgische Urteil, wie wichtig es für Unternehmen ist, die Datenschutzbestimmungen der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze einzuhalten und sicherzustellen, dass ihre Verfahren zur Einholung von Einwilligungen und zur Offenlegung von Informationen transparent und wirksam sind.