Was ist neu in TCFV2

Das Transparency & Consent Framework (TCF) wurde vom IAB Europe ins Leben gerufen, um die digitale Werbung bei der Einhaltung der DSGVO zu unterstützen. Seit dem Start des Frameworks im April 2018 haben sich die Interpretationen der Vorschriften jedoch weiterentwickelt. Für Version 2.0 wurden zusätzliche Leitlinien der regionalen Datenschutzbehörden (DPA) sowie zahlreiche Rückmeldungen von Interessengruppen aufgenommen.

Neben der verbesserten Transparenz und Kontrolle für Verlage und Verbraucher beseitigt die neue Version Unklarheiten und unterstützt die Verarbeitung von Daten mit berechtigten Interessen besser.

Lassen Sie uns die Details durchgehen.

Global Vendor list

Bei der TCF geht es nicht nur um die Beziehung zwischen Publisher und User. Es bietet zudem die Möglichkeit für Publisher und Anbieter definiert, miteinander zu interagieren.

Anbieter müssen sich für die sogenannte Global Vendor List (GVL) registrieren. Für die Registrierung müssen Anbieter alle Verarbeitungszwecke angeben, für die sie möglicherweise Verbraucherdaten verwenden. Der Herausgeber erstellt mit den Informationen aus der GVL eine eigene Lieferantenliste in seinem CMP.

Anbieter geben die Rechtsgrundlage an, auf der sie Informationen pro Zweck verwenden. Dies bedeutet, dass sie die Zustimmung für einen Zweck erklären können, aber ein berechtigtes Interesse für einen anderen.

Eine Rechtsgrundlage für die Zustimmung bedeutet, dass der Verbraucher diesem Zweck im CMP zustimmen muss. Berechtigtes Interesse bedeutet, dass der Datenverarbeiter einen Grund hat, die Daten zu verarbeiten, die die Bedenken des Einzelnen überwiegen - und daher nur eine Offenlegung erforderlich ist.

Es ist die Aufgabe des Herausgebers, die entsprechende Zustimmung seines Publikums einzuholen und diese Informationen dann an seine Datenpartner weiterzuleiten (in Form der TC-Zeichenfolge (Transparency & Consent)).

Flexible Rechtsgrundlagen

Unter TCF v1 hatte jeder Zweck eine von zwei erklärten Rechtsgrundlagen: berechtigtes Interesse oder Zustimmung. Das neue Framework ermöglicht es Anbietern, aus drei Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung auszuwählen: Zustimmung als alleinige Rechtsgrundlage, berechtigtes Interesse als alleinige Rechtsgrundlage oder Zustimmung oder berechtigtes Interesse.

Mit einer flexiblen Basis weist der Anbieter entweder die Zustimmung oder das berechtigte Interesse als Standard zu. Diese Flexibilität ermöglicht die Unterschiede zwischen den Interpretationen der DSGVO durch verschiedene Datenschutzbehörden und gibt den Herausgebern eine bessere Kontrolle darüber, wie sich Anbieter auf ihren Eigenschaften präsentieren.

Flexible Rechtsgrundlagen können von Anbietern für alle Zwecke angegeben werden, mit Ausnahme von Zweck 1, der ein Sonderfall ist, da er sich mit sensiblen Daten befasst und daher nur mit Zustimmung zulässig ist.

NEUE Datenverarbeitungszwecke

Dies ist eine der wichtigsten Änderungen in TCF v2.0. Es wurden große Anstrengungen unternommen, um die Datenverarbeitung genauer zu gestalten.

Zehn statt fünf Zwecke

Neben der Schaffung eines brandneuen Zwecks - „Produkte entwickeln und verbessern“ - gliedert die neue Liste die allgemeineren Zwecke in mehrere Zwecke.

In Version 1 haben Publisher beispielsweise Daten für die pauschale Kategorie "Personalisierung" verarbeitet. In Version 2.0 wird jedoch zwischen Personalisierung zum Erstellen eines Anzeigenprofils und Personalisierung zum Erstellen eines personalisierten Inhaltsprofils unterschieden - aus Verbrauchersicht wohl ein großer Unterschied!

Mehr Kontrolle für die Verbraucher

All diese zusätzlichen Details ermöglichen es den Verbrauchern, fundiertere Entscheidungen darüber zu treffen, wie ihre Daten verwendet werden sollen.

Neue Kategorien für die Verwendung von Daten: Special Purposes und Special Features

TCFV2 definiert zwei neue Datennutzungskategorien: spezielle Zwecke und spezielle Funktionen. Sie werden in einigen Punkten anders behandelt als Zwecke.

Besondere Zwecke sind für das Funktionieren der Webseite von wesentlicher Bedeutung und werden daher unter berechtigtem Interesse werwendet. Sie sind so wichtig, dass das Framework es dem Verbraucher nicht ermöglicht, sich direkt vom Eigentum des Herausgebers abzumelden. Stattdessen kann der Verbraucher den Anbieter direkt kontaktieren, um sich abzumelden.

Besondere Merkmale stellen Daten dar, die besonders sensibel sind. Aus diesem Grund muss sich der Verbraucher separat anmelden.

Denken Sie daran: Funktionen, die sich gegenüber Version 1 nicht geändert haben, sind Verwendungen von Daten, für die der Verbraucher bereits zu anderen Zwecken zugestimmt hat.

In der Nachricht der ersten Ebene werden Stacks angezeigt, damit die Verbraucher schnell verstehen können, welche Informationen von einem Verlag gesammelt werden, ohne viel Text durchblättern zu müssen.

Wenn der Verbraucher mehr Details erfahren möchte, kann er einen Stack erweitern, um eine detaillierte, benutzerfreundliche Beschreibung anzuzeigen, und dann zur zweiten Ebene durchklicken, um weitere Auswahlmöglichkeiten zu treffen.

In der First Layer Message werden Stacks angezeigt, damit die Verbraucher schnell verstehen können, welche Informationen von einem Verlag gesammelt werden, ohne viel Text lesen zu müssen.

Die Beschreibungen der Stacks werden vom IAB vorgegeben und dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen geändert werden.

Da Stacks die Kommunikation mit dem User vereinfachen und dadurch die Redundanz verringern sollen, können Sie einen Zweck nicht in mehr als einen Stack aufnehmen. Sie können auch keinen Zweck sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Stapels darstellen.

Publisher Kontrolle

Einer der Kritikpunkte am ursprünglichen TCF war, dass der Verlag, wenn ein Anbieter eine Rechtsgrundlage in seiner GVL-Registrierung erklärte, diese unverändert verwenden musste. Wenn es Verarbeitungszwecke gab, die der Anbieter deklarierte, die der Verlag jedoch nicht verwenden wollte, führte kein Weg daran vorbei.

Im TCFV2 Framework können Publisher Einstellungen vornehmen die von der Standardrechtsgrundlage abweichen

Wie oben erläutert, weisen Anbieter bei der Registrierung mit flexiblen Rechtsgrundlagen entweder die Zustimmung oder das berechtigte Interesse als Standard zu. Mit den neuen Publisher-Steuerelementen können Sie die für Ihre Zielgruppe am besten geeignete Rechtsgrundlage pro Zweck und Anbieter auswählen.

Publisher können jetzt ihre eigenen Regeln definieren, die es nur bestimmten Anbietern ermöglichen, Daten für bestimmte Zwecke zu verarbeiten (z. B. dürfen nur Anbieter X und Y Zweck 3 ausführen).

Gut zu Wissen:

Sie können nur eine Rechtsgrundlage ändern, die der Anbieter als flexibel deklariert. Wenn der Anbieter keine flexible Rechtsgrundlage angegeben hat, sollten Sie prüfen, ob Sie zu diesem Zweck mit diesem Anbieter zusammenarbeiten möchten.

User können die legitime Interessenverarbeitung ablehnen

In der neuen Version de Transparancy Networks können Verbraucher ihr Widerspruchsrecht (RTO) gegen die Datenverarbeitung auf der Grundlage der Verarbeitung berechtigter Interessen - direkt im CMP - entweder nach Anbieter und / oder Zweck ausüben.

Bisher konnten Verbraucher der Datenverarbeitung nur aus berechtigten Gründen widersprechen, indem sie sich direkt an den Anbieter wandten. In den meisten Fällen war dies für den Verbraucher nicht sehr praktisch. Diese Änderung ermöglicht es den Verbrauchern, ihre RTO mit minimaler Reibung auszuüben.